„DSGVO Mumpitz!“ oder die digitale Inquisition

Die Datenschutzgrundverordnung ist die nächste wilde Sau, die durch’s Dorf getrieben wird. Das ganze Vorhaben wird ad absurdum geführt – von der Bundesregierung und unserer Gesetzgebung. Während sich alle Berater mit ihren Mannschaften in Stellung bringen, um die hilfesuchenden Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten, kann der Staatstrojaner auf jedem x-beliebigem privaten Gerät installiert werden und damit sind jetzt nicht nur PC’s, sondern auch iPhones & Co. gemeint. Auch auf jedem Gerät eines Unternehmens. Privatpersonen und Unternehmen können scheinbar nichts dagegen tun, abgesehen von einem Gang nach Karlsruhe. Zum Bundesverfassungsgericht.

Digitale Inquisition

„Die digitale Inquisition hat begonnen; der Staat führt sie durch. Das Bundeskriminalamt installiert Staatstrojaner in privaten Computern, Laptops und iPhones. Es tut dies auf gesetzlicher Grundlage; aber dieses Gesetz ist bedenklich: Es ist, nach einem hastigen Gesetzgebungsverfahren, am 24. August 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden, die Infiltration und Überwachung von IT-Systemen aller Art, es erlaubt das Überwinden aller vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Handys, Tablets und Laptops mittels einer Spionage-Software, um jedwede Kommunikation an der Quelle überwachen zu können. Diese Software ist nun nicht mehr nur einsatzbereit; sie wird nun eingesetzt, heimlich natürlich.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Digitaler Kontext von Datenschutz

Das ganze Thema Datenschutz ist aus juristischer Perspektive eine hoch komplexe Angelegenheit und selbst für die Experten kaum zu durchdringen. In diesem Durcheinander hat es unsere Regierung wieder einmal geschafft, sich selber ins Knie zu schießen. Auf der einen Seite werden private Daten mit höchstem Aufwand geschützt und auf der anderen Seite erlaubt sich der Staat völlig ungeniert den Zugriff auf unsere geheimsten Aktivitäten durch Ausspähen der Daten auf unseren Geräten. Legal, versteht sich. Schutz von Daten oder Privatspähre? Fehlanzeige. Voller Zugriff ohne Wissen der Betroffenen: „LEGAL!“. Wieso regt sich darüber eigentlich keiner auf?

Was der Staat darf und was Unternehmen tun müssen

Wir halten fest: Unternehmen müssen hohe Investitionen tätigen, um der DSGVO zu entsprechen und kein Gesetzesverstoß zu riskieren. Die Strafen bei Verstoß: Maximal 20 Mio. Euro oder 4 Prozent vom gesamten weltweiten Umsatz. Kein Scherz! Gleichzeitig darf der Statt mittels BKA ohne Wissen der Betroffenen auf sensible, geschützte und privaten Daten zugreifen. Ja wo leben wir eigentlich?

Veröffentlicht von

harrywessling

Dipl.-Kfm. Harry Wessling ist Berater/Experte für digitale Transformation, CRM/CX/CJ, Projekt- und Change Management - EY-Alumnus & Bestseller-Autor. Seit über 25 Jahren hilft er Entscheidern in ihren strategischen und operativen Herausforderungen als Berater. Expertisen: Digitalisierung & Innovationen, clevere Formate zu Empowering, Advisory in Digitalisierung & KI, CRM-Plattformauswahl, belastbare Transformation und operatives Change Management in Unternehmen und handfeste Handlungsempfehlungen zur Performance-Steigerung in der Marktbearbeitung. Berufliche Stationen: Ernst & Young, Capgemini Ernst & Young, Axcepting GmbH, ec4u expert consulting ag/DIGITALL und WTS Digital. Projekte/Kunden: AMEX, Aral, Abus, aquaprintt, Bodenschlägel, Commerzbank, dwp bank, Daimler, Diakonie, E.ON, HELABA, Hewlett Packartd, Kalthoff, Klosterfrau, LBBW, Linde, Leopoldiner Akademie der Wissenschaften, Lufthansa, Endress+Hauser, Horváth, KPMG, Logica, MAN, Prokon, RWE, Sennheiser, SWR/ARD, Sell Interiors, University International, Union Investment, UPONOR, Viessmann, Siemens, Wilhelm Steinberg Pianos, Zodiac Aerospace

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