„DSGVO Mumpitz!“ oder die digitale Inquisition

Die Datenschutzgrundverordnung ist die nächste wilde Sau, die durch’s Dorf getrieben wird. Das ganze Vorhaben wird ad absurdum geführt – von der Bundesregierung und unserer Gesetzgebung. Während sich alle Berater mit ihren Mannschaften in Stellung bringen, um die hilfesuchenden Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten, kann der Staatstrojaner auf jedem x-beliebigem privaten Gerät installiert werden und damit sind jetzt nicht nur PC’s, sondern auch iPhones & Co. gemeint. Auch auf jedem Gerät eines Unternehmens. Privatpersonen und Unternehmen können scheinbar nichts dagegen tun, abgesehen von einem Gang nach Karlsruhe. Zum Bundesverfassungsgericht.

Digitale Inquisition

„Die digitale Inquisition hat begonnen; der Staat führt sie durch. Das Bundeskriminalamt installiert Staatstrojaner in privaten Computern, Laptops und iPhones. Es tut dies auf gesetzlicher Grundlage; aber dieses Gesetz ist bedenklich: Es ist, nach einem hastigen Gesetzgebungsverfahren, am 24. August 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden, die Infiltration und Überwachung von IT-Systemen aller Art, es erlaubt das Überwinden aller vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Handys, Tablets und Laptops mittels einer Spionage-Software, um jedwede Kommunikation an der Quelle überwachen zu können. Diese Software ist nun nicht mehr nur einsatzbereit; sie wird nun eingesetzt, heimlich natürlich.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Digitaler Kontext von Datenschutz

Das ganze Thema Datenschutz ist aus juristischer Perspektive eine hoch komplexe Angelegenheit und selbst für die Experten kaum zu durchdringen. In diesem Durcheinander hat es unsere Regierung wieder einmal geschafft, sich selber ins Knie zu schießen. Auf der einen Seite werden private Daten mit höchstem Aufwand geschützt und auf der anderen Seite erlaubt sich der Staat völlig ungeniert den Zugriff auf unsere geheimsten Aktivitäten durch Ausspähen der Daten auf unseren Geräten. Legal, versteht sich. Schutz von Daten oder Privatspähre? Fehlanzeige. Voller Zugriff ohne Wissen der Betroffenen: „LEGAL!“. Wieso regt sich darüber eigentlich keiner auf?

Was der Staat darf und was Unternehmen tun müssen

Wir halten fest: Unternehmen müssen hohe Investitionen tätigen, um der DSGVO zu entsprechen und kein Gesetzesverstoß zu riskieren. Die Strafen bei Verstoß: Maximal 20 Mio. Euro oder 4 Prozent vom gesamten weltweiten Umsatz. Kein Scherz! Gleichzeitig darf der Statt mittels BKA ohne Wissen der Betroffenen auf sensible, geschützte und privaten Daten zugreifen. Ja wo leben wir eigentlich?

Veröffentlicht von

harrywessling

Harry Wessling ist Executive Advisor für digitale Transformation mit Schwerpunkt auf Organisation, Menschen, Prozesse, Vertrieb und CRM. Er ist Diplom Kaufmann und Alumni der Universität zu Köln. Seit mehr als 25 Jahren begleitet er Unternehmen in Industrie, Finanzwirtschaft und regulierten Umfeldern bei der Veränderung komplexer Strukturen und Arbeitsweisen. Seine berufliche Laufbahn begann bei Ernst und Young sowie Cap Gemini, wo er CRM Strategien und Transformationsvorhaben für Unternehmen wie Aral, E.ON, American Express und Hewlett Packard verantwortete. Als Gründer und Geschäftsführer der Axcepting GmbH war er über zehn Jahre unternehmerisch tätig und verantwortete Programme für Unternehmen wie Siemens, RWE und Zodiac Aerospace. In leitender Funktion steuerte er internationale Transformationsprogramme, unter anderem für Lufthansa Cargo und Commerzbank. Zuletzt verantwortete er als Director Professional Services bei DIGITALL globale CRM und Transformationsprogramme mit über 250 Beratern. Er ist Gastdozent für Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Vertrieb und CRM an der Hochschule Bonn Rhein Sieg und Autor mehrerer Fachpublikationen, darunter „Steve Jobs’ Agenda“ mit über 500.000 Lesern.

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