Mitarbeiter qualifizieren in der Digitalisierung

Das beste Qualifikationsinstrument in der Digitalisierung ist analog. Wie kann das sein? Menschen sind keine Maschinen und haben neben dem kognitiven Apparat eine Menge Emotionen. Qualifikation und Weiterbildung ist mehr als Auf- und Ausbau von Wissen.

WISSEN – VERHALTEN – ERFAHRUNG

Die Best Practice hat gezeigt, dass der Ausbau von Wissen noch lange nicht verhaltensrelevant ist und die gemachten Erfahrungen danach prägen dann noch einmal ganz anders. Konkretes Beispiel: Ein Finanzinstitut hat ordentlich in seine CRM-Plattform investiert und für den Sales in direkten und indirekten Kanälen sehr gute Schulungsvideos ausgerollt. Immer nur kleine Happen von vielleicht 5 Minuten mit praktischen Beispielen. Dazu gab es sogenannte Town-Hall-Meetings, in denen die neue Plattform präsentiert und betroffene Mitarbeiter informiert wurden. Dummerweise funktioniert das irgendwie alles nicht so einfach, wie im Trainingsvideo gezeigt. Was passiert? Nun, die Mitarbeiter waren enttäuscht. Dabei schien alles so einfach. Wissen vermitteln und gut ist.

Das Wissen wurde nur teilweise im operativen Tagesgeschäft verhaltensrelevant. Und so erinnerten sich viele daran, was schon einmal passierte – Tolle Ankündigungen, das Blaue vom Himmel und dann der harte Aufschlag in der Realität. Das beste war dann vielleicht die Service Hotline. Blöd gelaufen!

Wie denn dann?

Es gibt viele tolle Konzepte, um in der Digitalisierung neue Plattformen und Tools auszurollen, eigentlich so, wie eine App. Man baut sie, bietet sie an und dann erklärt sich das von selbst. Pustekuchen, denn Apps werden für singuläre Anforderungen entwickelt. So etwas wie ein Taxi rufen, ein Hotel buchen, einen Flug, die Strecke suchen, ein Restaurant, ein Lied hören, eine Email schreiben und so weiter.

Business-Prozesse sind keine Apps

Ein Geschäftsprozess ist zu komplex, als dass er in einer App für die Mitarbeiter gequetscht werden kann. Zumindest ist das noch heute so. Eine CRM-Plattform für die handwerklich saubere Abwicklung im Vertrieb ist nun mal komplex und die Prozesse sind auch komplex. Man kann sie vielleicht einfacher darstellen, aber die Komplexität bleibt erst mal erhalten und genau deshalb funktioniert das Video-App-Training auch nicht besonders gut. Je komplexer die Plattform, desto besser muss das Trainingskonzept dahinter sein, doch wie kann eine prozessorientierte Schulung aussehen, die wirklich erfolgreich ist? Erfolgreich in dem Sinne, dass die Leute auch tun, was man ihnen beibringen möchte?

Minimalinvasiv Wissen ausbauen, Verhalten ändern und Erfahrungen anreichern

Die „Anwender“ im besagten Finanzinstitut haben sich alle zwei Wochen einmal für zwei Stunden getroffen. In überschaubaren Gruppen mit etwa 20 Personen, die fachlich zusammen passten. Dort wurde neues Wissen vermittelt, diskutiert und auch direkt mal ausprobiert. Jeder hatte jetzt Gelegenheit, in den nächsten zwei Wochen Erfahrungen zu sammeln und diese in der nächsten Fokusgruppen-Session einzubringen. Hier wurden gute und schlechte Erfahrungen miteinander ausgetauscht. Aus der Mitte der Mitarbeiter/innen heraus und nicht vom Trainer.

 

 

„DSGVO Mumpitz!“ oder die digitale Inquisition

Die Datenschutzgrundverordnung ist die nächste wilde Sau, die durch’s Dorf getrieben wird. Das ganze Vorhaben wird ad absurdum geführt – von der Bundesregierung und unserer Gesetzgebung. Während sich alle Berater mit ihren Mannschaften in Stellung bringen, um die hilfesuchenden Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten, kann der Staatstrojaner auf jedem x-beliebigem privaten Gerät installiert werden und damit sind jetzt nicht nur PC’s, sondern auch iPhones & Co. gemeint. Auch auf jedem Gerät eines Unternehmens. Privatpersonen und Unternehmen können scheinbar nichts dagegen tun, abgesehen von einem Gang nach Karlsruhe. Zum Bundesverfassungsgericht.

Digitale Inquisition

„Die digitale Inquisition hat begonnen; der Staat führt sie durch. Das Bundeskriminalamt installiert Staatstrojaner in privaten Computern, Laptops und iPhones. Es tut dies auf gesetzlicher Grundlage; aber dieses Gesetz ist bedenklich: Es ist, nach einem hastigen Gesetzgebungsverfahren, am 24. August 2017 in Kraft getreten. Das Gesetz erlaubt den Sicherheitsbehörden, die Infiltration und Überwachung von IT-Systemen aller Art, es erlaubt das Überwinden aller vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von Handys, Tablets und Laptops mittels einer Spionage-Software, um jedwede Kommunikation an der Quelle überwachen zu können. Diese Software ist nun nicht mehr nur einsatzbereit; sie wird nun eingesetzt, heimlich natürlich.“

Quelle: Süddeutsche Zeitung

Digitaler Kontext von Datenschutz

Das ganze Thema Datenschutz ist aus juristischer Perspektive eine hoch komplexe Angelegenheit und selbst für die Experten kaum zu durchdringen. In diesem Durcheinander hat es unsere Regierung wieder einmal geschafft, sich selber ins Knie zu schießen. Auf der einen Seite werden private Daten mit höchstem Aufwand geschützt und auf der anderen Seite erlaubt sich der Staat völlig ungeniert den Zugriff auf unsere geheimsten Aktivitäten durch Ausspähen der Daten auf unseren Geräten. Legal, versteht sich. Schutz von Daten oder Privatspähre? Fehlanzeige. Voller Zugriff ohne Wissen der Betroffenen: „LEGAL!“. Wieso regt sich darüber eigentlich keiner auf?

Was der Staat darf und was Unternehmen tun müssen

Wir halten fest: Unternehmen müssen hohe Investitionen tätigen, um der DSGVO zu entsprechen und kein Gesetzesverstoß zu riskieren. Die Strafen bei Verstoß: Maximal 20 Mio. Euro oder 4 Prozent vom gesamten weltweiten Umsatz. Kein Scherz! Gleichzeitig darf der Statt mittels BKA ohne Wissen der Betroffenen auf sensible, geschützte und privaten Daten zugreifen. Ja wo leben wir eigentlich?