OK, was das EuGH urteilte ist klar. Arbeitszeiten sollen künftig wieder erfasst werden. Arbeitgeberverbände sehen hier den Rückschritt zur Stechuhr. Gewerkschaftsvertreter sehen die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt. Was passiert grade in Europa? Geht es rückwärts oder vorwärts?
Die Backwards-These
Immer mehr Arbeitnehmer leiden unter den „immer erreichbar“- Bedingungen. Die Freiheit der Zeit- und Arbeitsgestaltung wird zur Falle und erzeugt 24/7-Verfügbarkeit und den ewigen Druck im Nacken: „Da geht noch was. Ich könnte noch die nächste Aufgabe erledigen“. Am Ende könnten tatsächlich immer mehr ausgebrannte Arbeitnehmer in Erscheinung treten. Doch entspricht das der Realität?
Die Forwards-These
Die freie Zeit- und Arbeitsgestaltung sorgt für ein Extra an Motivation bei leistungshungrigen Mitarbeitern/innen/diversen 😉 Das garantiert eine neue Balance zwischen privaten und beruflichen Interessen, weil der statische Arbeitsort und auch die -Zeiten sich immer mehr den aktuellen Erfordernissen anpassen. Je flexibler, desto besser für eine selbstbestimmte Gestaltung in der Wertschöpfung innerhalb virtueller Leistungsorganisationen.
Wie immer gilt … „Wenn – Dann“
Wenn wir klug sind, fällen wir keine Pauschalurteile. Besser ist es, sich nach den WENN-Bedingungen zu erkundigen und erst DANN eine Bewertung vorzunehmen. Sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmervertreter haben aus ihren speziellen Konstellationen heraus ein berechtigtes Interesse. Fakt ist jedoch, dass wir mit geeigneten Technologien die „Wenn-Dann“-Konstellationen abbilden können, vorausgesetzt, Datenzugriff und Dokumentation ist erlaubt.
Völliger Quatsch ist es …
jetzt zu behaupten das neue Urteil zur Arbeitszeiterfassung sei gut oder schlecht. Es reguliert lediglich einen Markt. Jedes Unternehmen und jeder Beteiligte muss sich quasi der Frage stellen, ob er in einer modernen, digitalisierten und flexibilisierten Welt der Selbstorganisation leben will oder nicht. Puh, klingt kompliziert, ist es aber gar nicht.
Der DIGITAL MATURITY Ansatz hilft
Profis ziehen jetzt die richtigen Instrumente, um sich und ihre Leistungsorganisationen auf die neue Welt samt dem heute ausgesprochenen Urteil vorzubereiten. Zuerst ist eine Standortbestimmung notwendig, die WENN-Bedingung muss identifiziert werden. Erst danach kann entschieden werden, welche konkreten Schritte einzuleiten sind. Wenn Sie als Entscheider eine Standortbestimmung vornehmen möchten, können Sie das mit dem DIGITAL MATURITY Ansatz tun. Beispielsweise mit dem Innovation Center für Teams ab 20 Personen oder auch mit geeigneten Checklisten Schreiben Sie mir, wenn Sie Interesse haben.